Anwalt für Strafrecht · bundesweit

Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft?Ein Anwalt für Strafrecht ruft Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.

Bis dahin gilt: keine Angaben zur Sache, nichts unterschreiben. Das ist Ihr gutes Recht (§ 136 StPO).

  • Rückruf vom Anwalt für Strafrecht innerhalb von 24 Stunden (werktags)
  • Aus Ihrer Region, mit Schwerpunkt Strafrecht
  • Fünf kurze Fragen, keine Angaben zur Sache
Vertraulich. Unverbindlich. In rund einer Minute.
Bekannt aus
ntvFrankfurter AllgemeineWELT

Worum geht es bei Ihnen?

SSL-verschlüsselt Vertraulich In 1 Minute
Beschuldigte müssen bei der Polizei nicht aussagen (§ 136 StPO).

Sie müssen jetzt nichts sagen. Und nichts unterschreiben.

Eine Vorladung, ein Anhörungsbogen oder ein Strafbefehl wirken, als müsste sofort etwas passieren. Tatsächlich ist Schweigen in diesem Moment keine Verweigerung, sondern Ihr Recht. Was zu tun ist, entscheiden Sie zusammen mit einem Anwalt für Strafrecht, der die Akte gesehen hat.

Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
59 %aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt – die meisten ohne Anklage.*
6 %der Ermittlungsverfahren führen überhaupt zu einer Anklage.*
2 WochenEinspruchsfrist beim Strafbefehl, ab Zustellung (§ 410 StPO).

Diskret, schnell, aus der Region.

4,7
233 Bewertungen auf ProvenExpert

Rückruf nach zwei Stunden

„Ich habe abends die Fragen beantwortet, am nächsten Vormittag hat mich der Anwalt angerufen. Endlich jemand, der mir sagt, was ich tun soll und was nicht."

Anfrage aus Nordrhein-Westfalen · Name der Redaktion bekannt

Nichts erzählen müssen

„Ich musste nirgends aufschreiben, worum es geht. Das habe ich erst mit dem Anwalt besprochen. Das war mir wichtig."

Anfrage aus Bayern · Name der Redaktion bekannt

Jemand an meiner Seite

„Mein Bruder wurde festgenommen. Der Anwalt hat sich noch am selben Tag gekümmert. Ich hätte nicht gewusst, wo ich anfangen soll."

Anfrage aus Niedersachsen · Name der Redaktion bekannt
Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
Anwalt für Strafrecht

Was ein Anwalt für Strafrecht in den ersten 24 Stunden für Sie tut

Sie beantworten fünf kurze Fragen zur Einordnung – ohne Angaben zur Sache. Ein Anwalt für Strafrecht aus Ihrer Region ruft Sie zurück. Alles Weitere besprechen Sie vertraulich mit ihm.

  • Akteneinsicht beantragen – die bekommt nur ein Verteidiger (§ 147 StPO)
  • Fristen sichern – Einspruch, Stellungnahme, Termine
  • Vorladung und Anhörung beantworten – damit Sie es nicht müssen
  • Ihre Einordnung kennt er schon – Sie erklären nichts doppelt

Eine automatische Ersteinordnung bereitet das Gespräch vor. Die Beratung übernimmt ausschließlich der Anwalt.

Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
Schwerpunkt StrafrechtRechtsanwälte mit Schwerpunkt Strafrecht in ganz Deutschland arbeiten mit Rechtecheck. Wer Ihren Fall bekommt, richtet sich nach Ihrer Postleitzahl und dem zuständigen Gericht.

Wobei Ihnen ein Anwalt für Strafrecht hilft

Wählen Sie Ihren Bereich. Einzelheiten zum Vorwurf besprechen Sie erst mit dem Anwalt – nicht hier.

VORLADUNG
Muss ich hin?Aussage verweigern?Anhörungsbogen?
STRAFBEFEHL
Einspruch: 2 WochenFahrverbot?Eintrag im Register?
DURCHSUCHUNG
Beschlagnahme?Handy, Laptop?Was darf die Polizei?

Anwalt für Strafrecht finden: über Rechtecheck oder allein?

So unterscheidet sich der Weg über Rechtecheck von der Suche auf eigene Faust.

Mit RechtecheckAllein suchen
ErstkontaktRückruf innerhalb von 24 Std. (werktags)Kanzleien anrufen, Sprechzeiten, Warteschleife
Was Sie angebenFünf Klicks, nichts zur SacheAm Telefon erzählen, oft mehrfach
AnwaltSchwerpunkt Strafrecht, aus Ihrer RegionSelbst prüfen, ob Strafrecht Schwerpunkt ist
AkteneinsichtDer Anwalt beantragt sie im ersten SchrittOhne Verteidiger keine Einsicht (§ 147 StPO)
FristenIm Blick, Eilfälle priorisiertSelbst nachrechnen
Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

So läuft es ab – und was es kostet

Drei Schritte. Die ersten beiden kosten Sie nichts. Ab dem dritten entscheiden Sie.

SCHRITT 1

Fünf Fragen beantworten

Bereich, Rolle, Verfahrensstand, Frist, Eilbedarf. Rund eine Minute, keine Angaben zur Sache. Eine automatische Ersteinordnung bereitet das Gespräch vor.

Ohne Kosten
SCHRITT 2

Der Anwalt ruft an

Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, auf Wunsch zu einer Zeit, die Sie wählen. Kurzes Gespräch zur Ersteinschätzung und zum weiteren Vorgehen – ausdrücklich noch keine Beratung.

Ohne Kosten
SCHRITT 3

Verteidigung oder Beratung

Erst jetzt beauftragen Sie – oder nicht. Mit Rechtsschutz übernimmt je nach Tarif die Versicherung (ggf. Selbstbeteiligung). Ohne Rechtsschutz nach Vereinbarung; für eine Erstberatung gilt die gesetzliche Obergrenze (§ 34 RVG). In Fällen notwendiger Verteidigung kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden (§ 140 StPO).

Nach Vereinbarung
Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Rechtsanwälte für Strafrecht in ganz Deutschland

Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Strafrecht arbeiten mit Rechtecheck. Wer Ihren Fall bekommt, richtet sich nach Ihrer Postleitzahl.

RegionAnwalt aus Ihrer Nähe
4,7von 5 Sternen aus 233 Bewertungen
97 %empfehlen Rechtecheck weiter
Strafbefehl zugestellt: Die Frist läuft Sofort: Anwalt anfragen, Rückruf in 24 Std. Tag 14: letzter Tag für den Einspruch

Strafbefehl erhalten: Sie haben 2 Wochen Zeit

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Ein Beispiel: Kam der Strafbefehl am 1. Oktober, endet die Frist am 15. Oktober.

Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit denselben Folgen wie ein Urteil, inklusive Eintrag und ggf. Fahrverbot. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, prüft der Anwalt mit der Akte.

FAQ

Häufige Fragen zum Anwalt für Strafrecht

Antworten auf das, was Menschen nach Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht am häufigsten fragen.

01Was passiert nach meiner Anfrage?

Ihre Einordnung geht an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht aus Ihrer Region. Er ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zurück – auf Wunsch zu einer Zeit, die Sie angeben. Erst in diesem Gespräch schildern Sie, worum es geht.

02Wie schnell spreche ich mit dem Anwalt?

Innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Wenn Sie eine Frist innerhalb der nächsten 14 Tage angeben oder besonderer Handlungsbedarf besteht (Haft, Durchsuchung, Beschlagnahme, Führerschein), wird Ihre Anfrage priorisiert weitergeleitet.

03Was kostet das?

Die Anfrage und das erste Telefonat mit dem Anwalt kosten Sie nichts. Beauftragen Sie ihn danach, vereinbaren Sie das Honorar vorher – entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder als Vereinbarung. Für eine Erstberatung gilt für Verbraucher eine gesetzliche Obergrenze von 190 € zzgl. USt. (§ 34 RVG). Bei Freispruch oder Einstellung mangels Tatverdachts trägt in der Regel die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen (§ 467 StPO).

04Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Häufig ja – aber nicht immer. Der Straf-Rechtsschutz im Privat- oder Verkehrs-Rechtsschutz deckt in der Regel Vorwürfe fahrlässiger Taten und Verkehrsdelikte. Beim Vorwurf einer vorsätzlichen Tat zahlen viele Tarife zunächst und fordern das Geld nur zurück, wenn Sie wegen Vorsatz verurteilt werden; andere schließen Vorsatzdelikte aus. Der Anwalt stellt die Deckungsanfrage für Sie.

05Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

In Fällen „notwendiger Verteidigung" (§ 140 StPO) – etwa bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft, Verhandlung vor dem Landgericht oder drohendem Berufsverbot – muss das Gericht einen Verteidiger bestellen. Sie können einen Anwalt Ihrer Wahl vorschlagen. Bei einer Verurteilung werden die Kosten des Pflichtverteidigers allerdings Ihnen auferlegt.

06Muss ich zur Vorladung der Polizei gehen?

Als Beschuldigter nicht – weder erscheinen noch aussagen. Anders bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Dort müssen Sie erscheinen, dürfen aber die Aussage zur Sache verweigern. Zeugen müssen seit 2017 auch zur Polizei, wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt (§ 163 Abs. 3 StPO). Klären Sie Ihre Rolle mit dem Anwalt, bevor Sie etwas unternehmen.

07Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Sie sind nicht verpflichtet, ihn zurückzuschicken oder sich zur Sache zu äußern. Angaben zur Person (Name, Anschrift) sind Pflicht, alles andere nicht. Was Sie dort schreiben, steht später in der Akte. Lassen Sie den Bogen liegen, bis Sie mit dem Anwalt gesprochen haben.

08Strafbefehl erhalten – was tun?

Datum der Zustellung notieren: Ab dann laufen zwei Wochen für den Einspruch (§ 410 StPO). Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Der Einspruch kann auch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze oder ein Fahrverbot. Ob und wie – entscheidet der Anwalt nach Akteneinsicht.

09Hausdurchsuchung – was darf die Polizei?

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen (§ 105 StPO), machen Sie keine Angaben zur Sache, geben Sie nichts „freiwillig" heraus und widersprechen Sie der Beschlagnahme zu Protokoll (§ 98 StPO) – dann muss ein Richter sie bestätigen. Rufen Sie so früh wie möglich einen Anwalt an. Leisten Sie keinen Widerstand.

10Ein Angehöriger wurde festgenommen – was kann ich tun?

Spätestens am Tag nach der Festnahme muss die Person einem Richter vorgeführt werden (§ 128 StPO, Art. 104 GG). Ein Verteidiger kann sofort Kontakt aufnehmen, Akteneinsicht beantragen und beim Haftprüfungstermin dabei sein. Machen Sie selbst keine Angaben zur Sache – auch nicht „um zu helfen".

11Macht mich ein Anwalt verdächtig?

Nein. Dass sich ein Beschuldigter einen Verteidiger nimmt, ist der Normalfall und darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden – genauso wenig wie Schweigen. Polizei und Staatsanwaltschaft erwarten es.

12Kann ich selbst Akteneinsicht bekommen?

Vollständige Akteneinsicht erhält nur ein Verteidiger (§ 147 StPO). Ohne Anwalt gibt es allenfalls eingeschränkte Auskünfte. Deshalb ist die Akteneinsicht meist das Erste, was der Anwalt beantragt – ohne sie weiß niemand, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt.

13Ich bin Opfer einer Straftat – hilft mir Rechtecheck auch?

Ja. Wählen Sie im Fragebogen „Ich bin Opfer / Geschädigter". Der Anwalt prüft mit Ihnen Nebenklage (§ 395 StPO), Schadensersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren (§ 403 StPO), Akteneinsicht als Verletzter (§ 406e StPO) und – bei Bedrohung – Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.

14Was passiert mit meinen Daten?

Im Fragebogen erheben wir nur Einordnungsdaten – keinen Sachverhalt. Die Übertragung ist verschlüsselt. Vor dem Absenden willigen Sie ausdrücklich in Speicherung und Weitergabe an die vermittelte Kanzlei ein. Niemand sonst erhält Ihre Anfrage. Ob bei einem Rückruf eine Nachricht hinterlassen werden darf, entscheiden Sie.

15Wer ist Rechtecheck?

Rechtecheck ist ein Angebot der LexAid GmbH aus München. Wir vermitteln Anfragen an Partnerkanzleien in ganz Deutschland und bereiten das Erstgespräch vor. Rechtecheck berät nicht selbst – das tut ausschließlich der vermittelte Rechtsanwalt.

16Bin ich nach der Anfrage zu etwas verpflichtet?

Nein. Die Anfrage und das erste Telefonat verpflichten Sie zu nichts. Ob Sie den Anwalt beauftragen, entscheiden Sie nach dem Gespräch – und erst dann entstehen Kosten, die Sie vorher vereinbaren.

Sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie mit jemand anderem sprechen.

Fünf Fragen, eine Minute, keine Angaben zur Sache. Danach ruft Sie ein Anwalt für Strafrecht aus Ihrer Region zurück – innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.
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Post von der Polizei: Was tun in den ersten Tagen?

Eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung treffen die meisten unvorbereitet. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben, welche Fristen laufen und wann ein Anwalt für Strafrecht ins Spiel kommt – mit den Paragrafen, auf die es ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

SchweigenBeschuldigte müssen sich nicht zur Sache äußern (§ 136 Abs. 1 StPO). Das darf nicht gegen sie gewertet werden.
2 WochenEinspruch gegen einen Strafbefehl, ab Zustellung (§ 410 StPO).
§ 147 StPOAkteneinsicht erhält der Verteidiger – nicht der Beschuldigte selbst.
59 %aller Ermittlungsverfahren wurden 2023 eingestellt, nur 6 % führten zur Anklage.*

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten: Was tun?

Notieren Sie zuerst, wann das Schreiben angekommen ist, und bewahren Sie Umschlag und Schreiben auf. Dann die vier Dinge, die in den ersten Tagen zählen:

  • 01Nichts zur Sache sagen. Weder am Telefon noch schriftlich, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten. Angaben zur Person sind Pflicht – mehr nicht.
  • 02Rolle klären. Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Ladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht sind dagegen Pflicht (§ 163a Abs. 3 StPO) – auch dort darf die Aussage verweigert werden.
  • 03Nichts unterschreiben. Keine „Einverständniserklärung", keinen Verzicht, keinen Anhörungsbogen mit Angaben zur Sache.
  • 04Anwalt für Strafrecht einschalten. Er beantragt Akteneinsicht – erst danach lässt sich beurteilen, was Ihnen vorgeworfen wird und ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Strafbefehl oder Anklage: Welche Fristen laufen?

Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Verhandlung. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, wird er rechtskräftig (§ 410 StPO) – mit Eintrag ins Bundeszentralregister, Geldstrafe in Tagessätzen und ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Einspruch lässt sich auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Tagessatzhöhe.

Bei einer Anklage stellt das Gericht die Anklageschrift zu und setzt eine Frist, innerhalb derer Sie Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen und Beweisanträge stellen können (§ 201 StPO). Diese Frist ist kurz, meist ein bis zwei Wochen. Spätestens jetzt braucht die Akte einen Verteidiger.

Verpasste Fristen lassen sich nur ausnahmsweise heilen (Wiedereinsetzung, § 44 StPO). Notieren Sie das Zustelldatum und geben Sie es im Gespräch mit dem Anwalt an.

Durchsuchung, Beschlagnahme, Führerschein

Eine Durchsuchung ordnet grundsätzlich ein Richter an (§ 105 StPO); bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen. Sie dürfen den Beschluss lesen, müssen aber nicht mitwirken: keine Passwörter nennen, nichts freiwillig herausgeben, keine Angaben zur Sache. Widersprechen Sie der Beschlagnahme (§ 98 Abs. 2 StPO), damit ein Richter darüber entscheidet, und lassen Sie sich ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände geben.

Wird der Führerschein sichergestellt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen (§ 111a StPO), läuft die Zeit gegen Sie: Jeder Tag zählt später für die Sperrfrist. Ein Anwalt kann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung beantragen, wenn die Voraussetzungen fehlen.

Festnahme eines Angehörigen: Was Sie tun können

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (§ 128 StPO). Der Richter entscheidet, ob ein Haftbefehl ergeht. Ein Verteidiger kann ab der ersten Minute Kontakt aufnehmen, die Akte anfordern und Haftgründe entkräften – etwa durch eine feste Adresse, Arbeit und familiäre Bindung. Angehörige sollten selbst keine Angaben zur Sache machen, auch nicht in guter Absicht.

Opfer einer Straftat: Ihre Rechte

Verletzte können sich bei vielen Delikten als Nebenkläger anschließen (§ 395 StPO), über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen (§ 406e StPO) und Schadensersatz oder Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend machen (§ 403 StPO). Bei Bedrohung oder Gewalt sind daneben Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz möglich. In bestimmten Fällen wird ein Opferanwalt auf Staatskosten beigeordnet (§ 397a StPO).

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vereinbarung. Für eine Erstberatung gilt für Verbraucher eine Obergrenze von 190 € zzgl. USt. (§ 34 RVG). Bei Freispruch oder Einstellung mangels Tatverdachts trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen (§ 467 StPO). Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafverfahren je nach Tarif: Vorwürfe fahrlässiger Taten und Verkehrsdelikte meist, Vorsatzvorwürfe oft nur vorläufig oder im erweiterten Straf-Rechtsschutz. In Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) wird ein Pflichtverteidiger bestellt – dessen Kosten trägt bei Verurteilung aber der Verurteilte.

Ermittlungsverfahren mit Einstellung*59 %
Ermittlungsverfahren mit Anklage*6 %

Diese Zahlen beschreiben die Gesamtheit aller Verfahren in Deutschland, nicht Ihren Fall. Ob und wie Ihr Verfahren endet, hängt von der Akte ab – und davon, wie früh ein Verteidiger sie sieht.

Rückruf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.