RATGEBER STRAFRECHT · RECHTSSTAND OKTOBER 2026 · LESEZEIT 4 MINUTEN
Post von der Polizei: Was tun in den ersten Tagen?
Eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung treffen die meisten unvorbereitet. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben, welche Fristen laufen und wann ein Anwalt für Strafrecht ins Spiel kommt – mit den Paragrafen, auf die es ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
SchweigenBeschuldigte müssen sich nicht zur Sache äußern (§ 136 Abs. 1 StPO). Das darf nicht gegen sie gewertet werden.
2 WochenEinspruch gegen einen Strafbefehl, ab Zustellung (§ 410 StPO).
§ 147 StPOAkteneinsicht erhält der Verteidiger – nicht der Beschuldigte selbst.
59 %aller Ermittlungsverfahren wurden 2023 eingestellt, nur 6 % führten zur Anklage.*
Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten: Was tun?
Notieren Sie zuerst, wann das Schreiben angekommen ist, und bewahren Sie Umschlag und Schreiben auf. Dann die vier Dinge, die in den ersten Tagen zählen:
- 01Nichts zur Sache sagen. Weder am Telefon noch schriftlich, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten. Angaben zur Person sind Pflicht – mehr nicht.
- 02Rolle klären. Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Ladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht sind dagegen Pflicht (§ 163a Abs. 3 StPO) – auch dort darf die Aussage verweigert werden.
- 03Nichts unterschreiben. Keine „Einverständniserklärung", keinen Verzicht, keinen Anhörungsbogen mit Angaben zur Sache.
- 04Anwalt für Strafrecht einschalten. Er beantragt Akteneinsicht – erst danach lässt sich beurteilen, was Ihnen vorgeworfen wird und ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Strafbefehl oder Anklage: Welche Fristen laufen?
Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Verhandlung. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, wird er rechtskräftig (§ 410 StPO) – mit Eintrag ins Bundeszentralregister, Geldstrafe in Tagessätzen und ggf. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Einspruch lässt sich auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Tagessatzhöhe.
Bei einer Anklage stellt das Gericht die Anklageschrift zu und setzt eine Frist, innerhalb derer Sie Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen und Beweisanträge stellen können (§ 201 StPO). Diese Frist ist kurz, meist ein bis zwei Wochen. Spätestens jetzt braucht die Akte einen Verteidiger.
Verpasste Fristen lassen sich nur ausnahmsweise heilen (Wiedereinsetzung, § 44 StPO). Notieren Sie das Zustelldatum und geben Sie es im Gespräch mit dem Anwalt an.
Durchsuchung, Beschlagnahme, Führerschein
Eine Durchsuchung ordnet grundsätzlich ein Richter an (§ 105 StPO); bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen. Sie dürfen den Beschluss lesen, müssen aber nicht mitwirken: keine Passwörter nennen, nichts freiwillig herausgeben, keine Angaben zur Sache. Widersprechen Sie der Beschlagnahme (§ 98 Abs. 2 StPO), damit ein Richter darüber entscheidet, und lassen Sie sich ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände geben.
Wird der Führerschein sichergestellt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen (§ 111a StPO), läuft die Zeit gegen Sie: Jeder Tag zählt später für die Sperrfrist. Ein Anwalt kann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung beantragen, wenn die Voraussetzungen fehlen.
Festnahme eines Angehörigen: Was Sie tun können
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (§ 128 StPO). Der Richter entscheidet, ob ein Haftbefehl ergeht. Ein Verteidiger kann ab der ersten Minute Kontakt aufnehmen, die Akte anfordern und Haftgründe entkräften – etwa durch eine feste Adresse, Arbeit und familiäre Bindung. Angehörige sollten selbst keine Angaben zur Sache machen, auch nicht in guter Absicht.
Opfer einer Straftat: Ihre Rechte
Verletzte können sich bei vielen Delikten als Nebenkläger anschließen (§ 395 StPO), über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen (§ 406e StPO) und Schadensersatz oder Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend machen (§ 403 StPO). Bei Bedrohung oder Gewalt sind daneben Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz möglich. In bestimmten Fällen wird ein Opferanwalt auf Staatskosten beigeordnet (§ 397a StPO).
Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vereinbarung. Für eine Erstberatung gilt für Verbraucher eine Obergrenze von 190 € zzgl. USt. (§ 34 RVG). Bei Freispruch oder Einstellung mangels Tatverdachts trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen (§ 467 StPO). Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafverfahren je nach Tarif: Vorwürfe fahrlässiger Taten und Verkehrsdelikte meist, Vorsatzvorwürfe oft nur vorläufig oder im erweiterten Straf-Rechtsschutz. In Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) wird ein Pflichtverteidiger bestellt – dessen Kosten trägt bei Verurteilung aber der Verurteilte.
Ermittlungsverfahren mit Einstellung*59 %
Ermittlungsverfahren mit Anklage*6 %
Diese Zahlen beschreiben die Gesamtheit aller Verfahren in Deutschland, nicht Ihren Fall. Ob und wie Ihr Verfahren endet, hängt von der Akte ab – und davon, wie früh ein Verteidiger sie sieht.
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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.